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   OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96   

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https://dejure.org/1997,6097
OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96 (https://dejure.org/1997,6097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1997 - 3 Ws 84/96 (https://dejure.org/1997,6097)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 3 Ws 84/96 (https://dejure.org/1997,6097)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung; Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis unter Anordnung einer Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis von neun Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 211
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Ginge man hiervon aus, könnte der Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. hierzu jüngst auch OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 175) unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Einzelfalles kein Verwertungsverbot (vgl. hierzu grds. BGHSt 38, 214 ; Senat Die Justiz 1994, 375; vgl. auch OLG Oldenburg NStZ 1995, 412 ) bezüglich der fraglichen Äußerungen begründen.

    Ein strafprozessuales, auf der Grundlage der Rechtsprechung zu §§ 136 Abs. 1, 163 a StPO (BGHSt 38, 214 ; 38, 372; 42, 15) bestehendes Verwertungsverbot hinsichtlich der den Beamten gegenüber im Zuge der informatorischen Befragung gemachten Angaben des damals Beschuldigten hätte hier - im Bereich des StrEG - jedenfalls grundsätzlich keine Fernwirkung dahin, daß von einem generellen Schweigen des Beschuldigten auszugehen wäre - mit der Folge, daß im Rahmen der Annexentscheidung über die Entschädigung keine dem Beschuldigten nachteilige Schlüsse gezogen werden dürften.

  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Ein strafprozessuales, auf der Grundlage der Rechtsprechung zu §§ 136 Abs. 1, 163 a StPO (BGHSt 38, 214 ; 38, 372; 42, 15) bestehendes Verwertungsverbot hinsichtlich der den Beamten gegenüber im Zuge der informatorischen Befragung gemachten Angaben des damals Beschuldigten hätte hier - im Bereich des StrEG - jedenfalls grundsätzlich keine Fernwirkung dahin, daß von einem generellen Schweigen des Beschuldigten auszugehen wäre - mit der Folge, daß im Rahmen der Annexentscheidung über die Entschädigung keine dem Beschuldigten nachteilige Schlüsse gezogen werden dürften.
  • BGH, 29.10.1992 - 4 StR 126/92

    Verwertungsverbot bezüglich einer Beschuldigtenaussage nachdem trotz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Ein strafprozessuales, auf der Grundlage der Rechtsprechung zu §§ 136 Abs. 1, 163 a StPO (BGHSt 38, 214 ; 38, 372; 42, 15) bestehendes Verwertungsverbot hinsichtlich der den Beamten gegenüber im Zuge der informatorischen Befragung gemachten Angaben des damals Beschuldigten hätte hier - im Bereich des StrEG - jedenfalls grundsätzlich keine Fernwirkung dahin, daß von einem generellen Schweigen des Beschuldigten auszugehen wäre - mit der Folge, daß im Rahmen der Annexentscheidung über die Entschädigung keine dem Beschuldigten nachteilige Schlüsse gezogen werden dürften.
  • OLG Oldenburg, 10.10.1994 - Ss 371/94

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten; Verwertbarkeit einer unter Verletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Ginge man hiervon aus, könnte der Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. hierzu jüngst auch OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 175) unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Einzelfalles kein Verwertungsverbot (vgl. hierzu grds. BGHSt 38, 214 ; Senat Die Justiz 1994, 375; vgl. auch OLG Oldenburg NStZ 1995, 412 ) bezüglich der fraglichen Äußerungen begründen.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.1996 - 3 Ws 321/96

    Beurteilung des Umfangs der Fluchtgefahr ; Zweck der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Ginge man hiervon aus, könnte der Verstoß gegen § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO i.V.m. § 163 a Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. hierzu jüngst auch OLG Stuttgart Die Justiz 1997, 175) unter den gegebenen Umständen des vorliegenden Einzelfalles kein Verwertungsverbot (vgl. hierzu grds. BGHSt 38, 214 ; Senat Die Justiz 1994, 375; vgl. auch OLG Oldenburg NStZ 1995, 412 ) bezüglich der fraglichen Äußerungen begründen.
  • OLG Karlsruhe, 03.03.1997 - 3 Ws 167/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    Denn die Beweiswürdigung des Strafrichters war weder abwegig, schlechthin unvertretbar noch beruht sie auf einer rechtsfehlerhaften Verfahrensweise, die bei sorgfältiger Prüfung ohne weiteres erkennbar war (vgl. hierzu Senat, Beschluß v. 03.03.1997 - 3 Ws 167/96 -).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.1977 - 2 Ws 39/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1997 - 3 Ws 84/96
    2 Nr. 4 ist durch die speziellere Vorschrift des § 5 Abs. 2 Satz 1 2. Alt. StrEG (vgl. hierzu OLG Karlsruhe MDR 1977, 1041) ausgeschlossen; sie wäre zum anderen auch nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 2. und 3. Alt. StrEG zu versagen.
  • OLG Köln, 01.08.2023 - 2 Ws 654/22

    Entschädigung nach StrEG wegen Freiheitsentzug; Entschädigung wegen Schaden durch

    Da es nicht um die Zuweisung strafrechtlicher Schuld, sondern die Zurechnung nach zivilrechtlichen Maßstäben gehe, liege auch kein Verstoß gegen die Unschuldsvermutung vor (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.1997 - 3 Ws 84/96, NStZ 1998, 211; OLG Rostock, Beschluss vom 08.11.2004 - I Ws 269/04, juris Rn. 18; OLG Koblenz, Beschluss vom 22.08.2005 - 2 Ws 507/05, Justizblatt Rh.-Pf. 2005, 223; Burhoff/Kotz, Hdb. für die strafrechtliche Nachsorge, Teil I Rn. 352; MAH Strafverteidigung/Kotz/Arnemann, 3. Aufl., § 29 Rn. 93; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 6 Rn. 4; MüKoStPO/Kunz StrEG § 5 Rn. 65, § 6 Rn. 5).
  • LG Dortmund, 01.02.2018 - 37a Ks 1/16

    Saß ein 53-Jähriger ganze 30 Jahre unschuldig in der Psychiatrie?

    Die möglicherweise nicht hinreichenden Belehrungen des Beschuldigten entfalten insoweit auch keine Fernwirkung, dass diese Geständnisse im Rahmen der Entschädigungsentscheidung unverwertbar wären (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 09.07.1997, Az. 3 Ws 84/96, juris).
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